Leistungen

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist das Fundament der monetär getriebenen unternehmerischen Entscheidungen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Investitions- oder Finanzierungsentscheidungen handelt. Wir bieten Ihnen als klassische Dienstleistung die Erstellung der monatlichen Buchführung an. Selbstverständlich gehört die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und ein monatliches Finanzreporting standartmäßig zu unseren Leistungen.

Sie wollen die Finanzbuchhaltung lieber „im Haus“ behalten, ohne auf den Überblick eines Steuerberaters zu verzichten? Auch hierfür finden wir passende Leistungspakete im Rahmen der monatlichen Review der Finanzbuchhaltung.

Ebenfalls als klassische Standartleistung erledigen wir Ihre monatliche Lohn- und Gehaltsbuchhaltung und erstellen sämtliche Meldungen, insbesondere Steuer- und SV-Meldungen.

Betriebsprüfungen, sei es von der Finanzverwaltung oder der Rentenversicherung werden grundsätzlich durch uns begleitet. Insbesondere Betriebsprüfungen stellen für Einzelunternehmer einen hohe (oftmals auch emotionale) Belastung dar. Wir sprechen mit den Prüfern, bewerten ggf. Prüfungsfeststellungen und verteidigen Ihre Interessen im Rahmen der Abwehrberatung.

Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gehört ebenfalls zu einer Standardleistung der Kanzlei.

Der Jahresabschluss dient zum einen der Ermittlung des handelsrechtlichen Gewinns, welcher durch das Unternehmen bzw. den Unternehmer im vergangenen Jahr erwirtschaftet wurde. Zum Anderen ist die abgeleitete Steuerbilanz Grundlage für die Steuerfestsetzung.

Wir erstellen die Finanzzahlen Ihres Unternehmens zeitnah. So haben Sie eine Ermittlung des meßbaren Erfolges Ihres Unternehmens und können darüber hinaus die ermittelten Zahlen auch in Ihre Steuer- bzw. Liquiditätsplanung mit einfließen lassen.

Ebenfalls stoßen wir (soweit gesetzlich gefordert) die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger an.

Steuerdeklaration

Wir übernehmen für Sie selbstverständlich die Erstellung und Einreichung sämtlicher Steuererklärungen und übermitteln diese fristgerecht digital an die zuständigen Finanzämter. Die Steuerbescheide werden – wie sämtliche Finanzamtspost – uns zugestellt und nach Prüfung bei Zustimmung an Sie weitergeleitet.

Sollten Bescheide nicht korrekt sein, führen wir für Sie das Rechtsbehelfsverfahren – auch vor den Finanzgerichten.

Beratungsfelder

Neben den klassischen Leistungen der Steuerberatung bieten wir Unterstützung insbesondere in den folgenden Beratungsfeldern an

  • Existenzgründungsberatung

  • Strategische Steuerplanung und Gestaltung

  • betriebswirtschaftliche Beratung

  • Prozessanalyse und -optimierung

  • Digitalisierung

  • Umwandlung / Umstrukturierung

  • Grundsteuerdeklaration

  • Beratung bei der Rechtsformwahl

  • Erstellung von Selbstanzeigen

  • KREMER Steuerberatung

    Vinckeweg 19
    47119 Duisburg

  • 0203 80 900 70

  • 0203 80 900 9970

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